Jahrgänge 12+13 Q-Phase

Keine Klassen mehr und der Stundenplan wird selber gestaltet.

Mit dem Eintritt in die letzten beiden Schuljahre in der Oberstufe werden die Klassenverbände aufgelöst, jede/r Schüler*in erhält einen individuellen Stundenplan. Der ganze Stundenplan besteht daher aus Leisten. Welches Fach tatsächlich auf einer Leiste liegt, ist somit für jede/n Schüler*in unterschiedlich. Der Stundenplan wird den Schüler*innen vor den Sommerferien am Ende der Einführungsphase ausgehändigt.

Welche Fächer in dem Stundenplan vorkommen, kann jeder Schüler durch die Wahl von Schwerpunkten und deren Ausgestaltung in gewissen Grenzen selber bestimmen. Alles Notwendige dazu regelt die VO-GO (Verordnung über die gymnasiale Oberstufe) in Form der Belegungsverpflichtungen. Diese Wahlen finden in der Zeit vor den Osterferien im elften Jahrgang statt.

Sitzenbleiben abgeschafft, aber nicht bedingungslos

Anders als im Sekundarbereich I und in der Einführungsphase erfolgen am Schuljahresende der Qualifikationsphase keine Versetzungen, d.h. auch mit drei Fünfen kann das nächste Halbjahr besucht werden. Ein Kurs, der mit 04 Punkten (entspricht “4-“) oder weniger bewertet wird, nennt sich Unterkurs. Von diesen darf man in den gesamten zwei Jahren nicht zu viele erhalten.

Die maximale Verweildauer in der Oberstufe beträgt vier Jahre, man darf in der Oberstufe also einmal zwei Halbjahre zurückgehen. Dies kann beispielsweise zur kompletten Neuwahl genutzt werden. Fällt man durch die Abiturprüfung, welche nach dem vierten Halbjahr stattfindet, darf man zusätzlich die letzten beiden Halbjahre wiederholen, um einen zweiten Anlauf zu starten.

67% der Abiturnote werden durch die Leistungen in den vier Halbjahren festgelegt.

Die vier Halbjahre werden genutzt, um in 32 bis 36 Kursen möglichst gute Noten zu erhalten. Die Oberstufenschüler*innen müssen durch die Belegungsverpflichtungen so viele Kurse belegen, dass nach vier Halbjahren deutlich mehr als 36 Noten zur Verfügung stehen.

Dennoch können nicht einfach die besten 36 Noten genommen werden. Alles Notwendige hierzu regelt die AVO-GOBAK (Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg ) in Form der Einbringungsverpflichtungen.

33% ist der Anteil der fünf Abiturprüfungen an der erreichten Gesamtqualifikation.

Am Ende der letzten zwei Schuljahre steht schließlich die Abiturprüfung, welche hauptsächlich in den Monaten April und Mai stattfindet.

  • In drei Fächern (erstes bis drittes Prüfungsfach, P1 – P3) werden sechsstündige Abiturklausuren geschrieben
  • in einem weiteren Fach (viertes Prüfungsfach, P4) eine vierstündige Abiturklausur 
  • in einem fünften Fach, P5, eine mündliche Prüfung von etwa 20 Minuten oder eine Präsentationsprüfung von etwa 30 bis 45 Minuten

Welche Fächer Prüfungsfächer sind, kann in gewissen Grenzen selbst entschieden werden. Die Festlegung der Prüfungsfächer erfolgt zusammen mit den Wahlen im elften Jahrgang.

Am Ende werden alle erzielten Ergebnisse mit verschiedener Gewichtung (manche zählen doppelt, andere sogar vierfach) addiert. Die so erreichte Punktsumme (“Gesamtqualifikation” genannt) legt dann die Abiturnote fest.

Keine Regel ohne Ausnahme

Eine Reihe von Sonderregelungen und Zusatzbedingungen sind zu beachten. Letztlich ist eine Auseinandersetzung mit den Regelungen im eigenen Interesse: Nur wer über seine Prüfungsbedingungen informiert ist, kann die für sich richtigen Entscheidungen treffen.