Mit dem Bus zur IGS
Die Busfahrkarten (Schülersammelzeitkarten) werden über das Schulsekretariat beim Landkreis unter folgenden Voraussetzungen beantragt:
Jahrgang 5 und 6: mindestens 3 km Entfernung (Fußweg) vom Wohnort
Jahrgänge 7-10: mindestens 4 km Entfernung (Fußweg) vom Wohnort.
Bei Verlust der Busfahrkarte wird im Sekretariat eine Ersatzkarte, gültig für 14 Tage, ausgestellt. Innerhalb dieser Frist sind von den Eltern € 10,00 an das Unternehmen Weser-Ems-Bus zu überweisen, eine neue Busfahrkarte wird erstellt und dem Schüler durch die Schule ausgehändigt.
Oberstufenschüler, aber auch Schüler*innen der Jahrgänge 5-10, die zu nah an der Schule wohnen und keine Schülersammelzeitkarte erhalten, haben die Möglichkeit, das ab dem 01.08.22 geltende “Azubi-& Schüler-Abo” über die Website der VOS www.vos.info zu bestellen: