Versicherung, Schäden

Versicherung, Schäden

Ist eine Versicherung für das Gerät verpflichtend?

  • Nein. Ob Sie eine Versicherung benötigen und welche Versicherungsleistungen konkret notwendig sind, prüfen Sie bitte individuell. Achten Sie bei einem Abschluss einer Versicherung auch auf die Laufzeiten dieser und verlängern bzw. kündigen Sie die Versicherung zu einem gegebenen Zeitpunkt. Sie entscheiden, ob und in welchem Rahmen Sie das Gerät gegen Beschädigung oder Diebstahl schützen und versichern möchten. Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie ggf. bereits besitzen und inwieweit die angebotenen Versicherungsleistungen Ihre Bedürfnisse erfüllen.Das Gerät wird bis Jahrgang 10 als Arbeitsmittel benötigt. In der Oberstufe haben wir die Veränderung „Bring your own device“.

Ist mein Gerät gegen Diebstahl versichert?

  • Wir empfehlen, das Gerät mit einem Namensaufkleber zu kennzeichnen und es immer im Blick zu behalten. Für zusätzlichen Schutz kann eine private Versicherung gegen Diebstahl und Schäden sinnvoll sein.
  • Das schulische Verwaltungssystem (MDM) erlaubt bei Verlust eine Sperrung oder Ortung, ersetzt das Gerät aber nicht.

Wie sind die Geräte im Schulalltag, vor allem in den Pausen, geschützt?

  • Während der Pausen sind die Geräte in den abgeschlossenen Klassenräumen sicher, wenn sie unbeaufsichtigt sind. Außerdem stehen in vielen Fällen Mietschließfächer (Spinde) der Firma astradirect zur Verfügung, in denen das Tablet sicher aufbewahrt werden kann.

Wer haftet bei Beschädigung oder Verlust des Gerätes in der Schule oder auf dem Schulweg, die der Eigentümer nicht verschuldet?

  • Grundsätzlich haftet die Schule nicht für Schäden oder Verluste von privaten Geräten – auch dann nicht, wenn der Schaden ohne eigenes Verschulden entstanden ist.